Starten und Landen erlaubt

Münster taz ■ Die Bezirksregierung Münster genehmigt eine Verlängerung des Betriebs auf dem Flugplatz Marl-Loemühle. Der Betreiber des Flugplatzes, die Verkehrslandeplatz Loemühle GmbH, hatte einen entsprechenden Antrag gestellt: Auf dem westlichen An- und Abflugsektor sind somit weiterhin Starts und Landungen für den gewerblichen und nichtgewerblichen Flugbetrieb gestattet. Andere Einschränkungen haben allerdings weiter Bestand: Im östlichen Anflugsektor ist bis zum 28. Februar 2005 der Nachtflug ausgeschlossen. Der Kreis Recklinghausen als Hauptgesellschafter sowie die Städte Marl und Recklinghausen haben beschlossen, den Betrieb des Landeplatzes aufzugeben. Dieser Beschluss ist bisher noch nicht umgesetzt worden. Entsprechende Anträge lägen der Bezirksregierung noch nicht vor. Ob die Pläne des Investorenkonsortiums für einen Natur- und Freizeitpark damit vom Tisch sind, ist noch offen. MEWA