Mehr Geld für Klassenreisen

Bagis will rechtswidrige Praxis beenden und auch die Nebenkosten von Schulfahrten übernehmen

Auch in Bremen wurden Kosten für Klassenfahrten bislang grundsätzlich nicht in vollem Umfang von der Bagis bezahlt. Das geht aus der Antwort auf eine CDU-Anfrage hervor, die heute in der Stadtbürgerschaft diskutiert wird. Diese Praxis ist laut Bundessozialgericht rechtswidrig.

Bis zum Frühjahr soll deshalb eine neue Verwaltungsanweisung erarbeitet werden, sagte der sozialpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion Horst Frehe. Zwar seien auch in Bremen derzeit noch einige Gerichtsverfahren anhängig – bislang wurde meist zugunsten der KlägerInnen entschieden –, jedoch würden die Prozesse jetzt nicht mehr weiter geführt, so Frehe. Alle eingeklagten Kosten würden von der Bagis übernommen. Grundsätzlich strittig bleibt indes die Frage eines Taschengeldes für die SchülerInnen.

Die Bagis wollte bislang „Nebenkosten“ wie Eintrittsgelder oder Bus- und Bahntickets nicht extra bezahlen – mit der Begründung, dass Kosten für Freizeit, Kultur und Unterhaltung vom Regelsatz des Arbeitslosengeldes abgedeckt seien. Jedoch hatte das Oberverwaltungsgericht Bremen im Frühjahr entschieden, dass bei mehrtägigen Klassenfahrten Anspruch auf Übernahme aller Nebenkosten besteht.

Das Bundessozialgericht gab in November einer fünfköpfigen Familie aus Berlin recht. Sie hatte rund 1.000 Euro für zwei Klassenfahrten beantragt. Das Amt wollte nur 580 Euro bewilligen. Klassenfahrten seien zur „Vermeidung sozialer Ausgrenzung“ in voller Höhe zu tragen, so das Gericht. Die Länder müssten per Gesetz verhindern, dass Klassenfahrten mehr kosten als ein bestimmter Höchstbetrag. mnz