Fröhlich qualmt die Eckkneipe

Die Bürgerschaft wird diese Woche das Nichtraucherschutz-Gesetz novellieren. Ab 2009 ist legal, was derzeit geduldet wird: die kleine rauchende Eckkneipe. Einkaufspassagen werden rauchfrei

VON KLAUS WOLSCHNER

„Das Herum-Geeiere“, sagt Litfaß-Pächter Norbert Schütz, „ist eine Katastrophe.“ Seine Kneipe am Ostertorsteinweg ist eine von jenen, die weniger als 75 Quadratmeter Gastraum-Fläche haben. Also darf dort geraucht werden. „Aber zählen da Toiletten bei der Berechnung mit?“, fragt Schulz. Das Bundesverfassungsgericht hat für „inhabergeführte“ kleine Gaststätten das Rauchverbot für verfassungswidrig erklärt, weil das einen „unzulässigen Wettbewerbsnachteil“ mit sich bringe. Aber wenn ein Inhaber mehrere Gaststätten hat und von Angestellten führen lässt, gilt dann das Flächen-Kriterium auch?

Fragen über Fragen. In dieser Woche wird die Bürgerschaft das bremische Nichtraucherschutz an die Rechsprechung des Bundesverfassungsgerichtes anpassen – und dabei einige andere Probleme lösen. Zum Beispiel das des Nordausgangs am Hauptbahnhof. Da wird im geschlossenen Raum gequalmt, obwohl Bahnreisende dem Rauch kaum ausweichen können, weil der Durchgang zwischen den Imbiss-Buden sehr eng ist. Wer denkt, da gelte doch Rauchverbot – wie sonst auf allen Bahnhöfen –, der irrt: Es handelt sich um eine private Einkaufspassage, auf den Imbiss-Tischen stehen Aschenbecher. Der Inhaber hatte zeitweise das Rauchen untersagt, auf Druck der Gastwirte aber wieder erlaubt. Das gilt noch bis zum Ende des Jahres. Dann soll sich das ändern: „Einkaufszentren und Einkaufspassagen“ werden im Bremer Nichtraucherschutzgesetz rauchfrei gestellt.

Nur für Speisegaststätten gilt nach wie vor das klare Rauchverbot. Rauchen ist dort nur erlaubt, wenn ein Gastwirt, wie etwa der vom „Schweinske“, einen großen Raum seiner Gaststätte zum „Raucherraum“ erklärt. Es gibt auch andere Kneipen, die in einem verqualmten „Nebenraum“ Umsatz wie immer machen und bei denen in der eigentlichen Gaststätte oft gute Luft und gähnende Leere herrscht.

„Das Nichtraucherschutzgesetz hat eben auch eine große Bautätigkeit ausgelöst“, sagt Robert Bücking, Ortsamtsleiter in der Östlichen Vorstadt. Einige Wirte haben Räume abgetrennt, andere Wintergärten oder schlichte Zelte aufgebaut und zum „Zweitraum“ erklärt. Beim Litfaß ist der Tag in Nichtraucher- und Raucherzone eingeteilt. Obwohl beim Frühstück als „bierbegleitende Speise“ das Rauchen erlauben werden könnte, ist das Litfaß bis 15 Uhr rauchfrei, danach darf gequalmt werden. Große Einbußen beim Umsatz beklagt der Wirt nicht, der rauchfreie Juli hatte allerdings auch raucherfreundliches Wetter – da setzt oder stellt sich der Raucher gern raus. Im Winter wäre es schon zu Einbußen gekommen, schätzt Schütz.

Wirkliche Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz sind im Juli so auch nur wenige angezeigt worden. Seitdem das Bundesverfassungsgericht Ende Juli das Gesetz zurückgewiesen hat, kontrolliert das Stadtamt nicht mehr von sich aus.

Bei der Neufassung sollen nicht nur die Einkaufspassagen einbezogen werden. Auch soll die Ausnahmeregelung für „Festzelte“ ersetzt werden durch „fliegende Bauten“ – Festzelte aus Holz sind damit erfasst.

Und was hat der Aufwand gebracht? „Der Nichtraucherschutz hat sich erledigt mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes“, sagt Robert Bücking – überall werde geraucht wie eh und je. Allerdings mit sinkenden Tendenz aus anderem Grund: Seitdem die Zigaretten teurer geworden sind vor ein paar Jahren, treffe er immer mehr auf Selbstdreher oder eben konvertierte Raucher, berichtet Wirt Schütz.