das gutachten

Diskussionsgrundlage

Auf dieses Gutachten hat die Politik lange gewartet. Im Auftrag des Bundesjustizministeriums untersuchte das Freiburger Max-Planck-Institut für Strafrecht jahrelang, ob und wie der Gesetzgeber auf die massive Zunahme von Abhörmaßnahmen durch die Polizei reagieren sollte. Erst vorige Woche hatte der Bundesdatenschutzbeauftrage Joachim Jakob wieder einmal auf die „erschreckend hohe Zahl“ an Telefonüberwachungen hingewiesen.

Eigentlich sollte das bereits 1998 bestellte MPI-Gutachten schon lange vor der Bundestagswahl fertig sein. Doch dann gab es ausgerechnet Probleme mit dem Datenschutz. Denn die Forscher wollten nicht nur Interviews mit Insidern führen, sondern auch selbst tausende Akten auswerten. In Bayern hielt man gar die ganze Untersuchung für überflüssig. Doch nun ist das MPI-Gutachten doch fertig und wird sicher die Abhör-Diskussion der nächsten Jahre bestimmen.

Der rechtspolitische Sprecher der Bündnisgrünen, Jerzy Montag, machte gestern den Anfang. Die Reform der Telefonüberwachung müsse nun, nach Vorlage des Gutachtens, zügig angegangen werden. Die Betroffenen müssten klaren Rechtsschutz erhalten. Wurden Voraussetzungen zur Überwachung missachtet, müsse ein Beweisverwertungsverbot die Folge sein. Dies träfe vor allem auf das Abhören von Geistlichen oder Anwälten zu. CHR/AM