in kürze WOHNNEBENKOSTEN
: BGH stärkt Vermieter

Der BGH hat die Rechte von Vermietern gestärkt. Zu gering vereinbarte Nebenkostenpauschalen schützen den Mieter nicht vor deutlich höheren Nachzahlungen, so ein gestriges Urteil. Dies sei nur dann der Fall, wenn der Vermieter die Nebenkosten vor Vertragsabschluss bewusst zu niedrig ansetzt (Az.: VIII ZR 195/03). (dpa)