das kann man erwarten
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Ein-Firmen-VertreterSie arbeiten haupt- oder nebenberuflich auf Provisionsbasis und vermitteln nur die Tarife einer einzelnen Gesellschaft. Selten erhalten sie ein Festgehalt. Kunden erhalten hier keine unternehmensübergreifenden Vergleiche. Bei Falschberatung haftet die Versicherungsgesellschaft.MehrfachagentenSie vermitteln die Angebote mehrerer Gesellschaften und arbeiten auf Provisionsbasis. Bei Falschberatung ist die Rechtslage diffizil. In der Regel haften sie selbst.VersicherungsmaklerSie können grundsätzlich alle Angebote vermitteln. Bei nachweisbarer Falschberatung haften sie selbst. Das Problem: Makler kann sich quasi jeder nennen, diese Bezeichnung ist kein geschütztes Berufsbild. Der Maklerverband VDVM setzt sich schon lange für strenge Zulassungsbeschränkungen zum Maklerberuf ein.VersicherungsberaterIst ein geschützter Beruf. Für die Tätigkeit ist eine gerichtliche Zulassung notwendig. Sie beraten bei der Auswahl des notwendigen Versicherungsschutzes und im Schadensfall. Sie nehmen keine Provision oder Courtage von den Versicherern. Sie beraten auf Honorarbasis nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung.Informationen im InternetBundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, www.bav.bund.de

Verbraucherinformationen: www.finanztest.de, www.bundderversicherten.de

Gesamtverband der Versicherungswirtschaft: www.gdv.deBundesverband der Versicherungsberater: www.bvvb.de

S.WEIDNER