Studis abgewiesen

Im Eilverfahren beurteilen zwei Verwaltungsgerichte Studiengebühren für Langzeitstudierende als zulässig

Düsseldorf taz ■ Gleich zwei Gerichte haben sich in ihrem Urteil über Studiengebühren auf die Seite der Landesregierung geschlagen: Die Verwaltungsgerichte in Düsseldorf und Gelsenkirchen haben im Eilverfahren die Klage von insgesamt vier Studierenden abgewiesen und die Erhebung von Semestergebühren für Langzeitstudierende für rechtmäßig erklärt. Wissenschaftsministerin Hannelore Kraft (SPD) begrüßte die Entscheidungen. Wie andere öffentliche Einrichtungen dürfe der Gesetzgeber auch für die Benutzung von der Hochschulen Kosten erheben, urteilten die Düsseldorfer Richter. Die Gebühr von 650 Euro pro Semester unterschreite die Kosten für die Lehrangebote deutlich.

Das „Aktionsbündnis gegen Studiengebühren“ NRW sieht dennoch Chancen, das bevorstehende Hauptverfahren zu gewinnen: „Das Gericht hat das Gesetz als zu kompliziert bezeichnet“, so Geschäftsführer Klemens Himpele. Außerdem habe das Düsseldorfer Gericht den Klägern noch in einem weiteren Punkt recht gegeben: Die Orientierungsphase, für die im neuen Gesetz drei Semester angesetzt sind, könne nicht nur für kommende Studienanfänger gelten: „Die selben Semester werden nämlich im Nachhinein Langzeitstudierenden als ‚Bummelsemester‘ angerechnet“, so Himpele. Das Argument, man hätte bei Studienanfang Gebührenfreiheit garantiert bekommen, lehnten die Richter ab: Man hätte jederzeit damit rechnen müssen, das überlangen Studienzeiten eines Tages Grenzen gesetzt werden. NAW