Mehrjährige Haftstrafen im RZ-Prozess

Berliner „Revolutionäre Zellen“-Prozess endet nach drei Jahren mit Haftstrafen gegen die fünf Angeklagten

BERLIN dpa ■ In einem der letzten Großverfahren um Terrorismus in den 80er-Jahren hat das Berliner Kammergericht den 61-jährigen Rudolf Schindler und seine Frau zu je drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Beide waren laut Gericht Rädelsführer der Terrororganisation „Revolutionäre Zellen“ (RZ). Das hatten sie bestritten. Drei weitere Angeklagte erhielten am Donnerstag Freiheitsstrafen von zwei Jahren und neun Monaten bis zu vier Jahren und drei Monaten. Seit 2001 verhandelte das Gericht über zwei Attentate auf den damaligen Chef der Berliner Ausländerbehörde, Harald Hollenberg, und den Bundesrichter Günter Korbmacher. Außerdem ging es um Anschläge auf die Siegessäule und eine Sozialhilfestelle für Asylbewerber. Richterin Gisela Hennig sprach von „menschenverachtenden Taten“. Das Gericht stützte sein Urteil auf Aussagen des Kronzeugen und bereits zu Bewährung verurteilten RZ-Mitglieds Tarek Mousli. Schindlers Verteidiger sagte, er sei davon überzeugt, dass Mousli gelogen habe.

Schindler wurde 2001 im Frankfurter Opec-Prozess vom Vorwurf einer Beteiligung an dem Überfall auf die Ölministerkonferenz von Wien 1975 freigesprochen. Er hatte sich zu einem eigenhändigen Schussattentat bekannt. Das Berliner Gericht machte ihn für beide Attentate verantwortlich. Schindler soll laut Urteil als Sprengstoffexperte der Mann fürs Praktische gewesen sein.

Seine heute 57 Jahre alte Ehefrau sei an der Planung beteiligt gewesen und habe Bekennerschreiben verfasst, sagte die Richterin. Die 1973 gegründete linksextreme Terrororganisation soll bundesweit mehr als 180 Brand- und Sprengstoffanschläge verübt haben.

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