Kein Knast für Millionen-Betrug

Kurz nach dem Karlsruher Grundsatzurteil zur Steuerhinterziehung endet ein Prozess gegen Bremer Taxiunternehmer. Weil es den Schaden wieder gutgemacht hat, bleibt dem Ehepaar Haft erspart

Am 2. Dezember verschärfte der Bundesgerichtshof die Strafen für Steuerhinterziehung drastisch. Seither gibt es nur noch Geldstrafen bei einer Hinterziehung bis zu 50.000 Euro, bis 100.000 Euro liegt es im Ermessen der Richter, ob eine Haftstrafe verhängt wird. Bis zu einer Million muss nun Haft verhängt werden, Bewährung ist aber möglich. Werden Steuern von mehr als einer Million hinterzogen, sind mindestens zwei Jahre Haft fällig; ab dieser Grenze scheidet Bewährung – außer in absoluten Ausnahmefällen – aus. Das Urteil gilt als Signal für die Verfahren wegen Steuerhinterziehung, prominentes Beispiel ist Ex-Postchef Klaus Zumwinkel. CJA

Von CHRISTIAN JAKOB

Gerade einmal neun Tage ist es her, da entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe: Wer mehr als eine Million Euro Steuern hinterzieht, muss mindestens zwei Jahre in den Knast – Bewährung ist nur bei „gewichtigen Minderungsgründen“ möglich. Gestern nun fällte das Landgericht Bremen ein Urteil gegen das Ehepaar Klaus und Margret F., das drei Taxiunternehmen im Stadtstaat betrieben und dabei wohl über eine Million Euro am Fiskus vorbeigeschleust hat.

Wegen der unmittelbaren Relevanz der BGH-Entscheidung hatte das Bremer Gericht die Urteilsverkündung um eine Woche verschoben. Das Taxiunternehmerpärchen hatte dabei Glück im Unglück. So erhielten sie das den BGH-Vorgaben entsprechende Strafmaß von zwei Jahren Gefängnis. Zusätzlich müssen die beiden Geldstrafen von insgesamt 61.200 Euro sowie die Gerichtskosten zahlen. Doch das Gericht sah „gewichtige Minderungsgründe“, so dass die Haftstrafen zur Bewährung ausgesetzt wurde.

„Es ist hier nur das in die Buchführung gestellt worden, wovon man meinte, dass es dem Staat zustehe“, begründete der Kammervorsitzende sein Urteil. Allerdings hätten die beiden sich „schon sehr früh umfassend bemüht, den Steuerschaden in voller Höhe wieder gut zu machen“. Dazu hätten sie auf einer Liechtensteiner und einer Baseler Bank „zur Alterssicherung“ angelegtes Geld wieder zurück nach Deutschland gebracht. Außerdem hätten sie der Verwertung von Auskünften ihrer ausländischen Banken zugestimmt, was den Prozess erheblich verkürzte.

Ihr Anwalt hatte in seinem Plädoyer die finanzielle Belastung für seine Mandanten durch die Geldstrafe als „machbar“ bezeichnet, bat aber wegen der „erheblichen psychischen Belastung“ von Margret F., von einer Haftstrafe abzusehen.

Der Betrug der beiden war im Oktober 2003 bei einer Betriebsprüfung aufgeflogen, als der Betriebsprüfer einen im Verhältnis zu den verfahrenen Kilometern ungewöhnlich niedrigen Dieselverbrauch bemerkte. Bei der Hälfte der 42 Taxen waren die Kilometerzähler manipuliert.

In einem „Werkstattbuch“, das bei einer Hausdurchsuchung gefunden wurde, waren die Manipulationen sogar aufgelistet: 1,8 Millionen gefahrene Kilometer waren auf diese Weise verschwunden. Es stellte sich auch heraus, dass die F.s ihre Fahrer zum Teil schwarz beschäftigt hatten. „Ich konnte das erst gar nicht glauben“, sagte der als Zeuge geladene Betriebsprüfer vor Gericht. Als „einen dicken Fisch“ bezeichnete ein Sprecher der Bremer Finanzsenatorin Caroline Linnert (Grüne) den Fall.

Zum Prozessauftakt gestanden die Eheleute F. ihre zwischen 1998 und 2004 begangenen Taten. Das illegal erwirtschaftete Vermögen ließen die Angeklagten auf dem Konto einer nach ihrem Bremer Wohnsitz benannten „Tannenberg-Stiftung“ verschwinden. Die 69 und 68 Jahre alten F.s wollen sich jetzt aus dem Taxi-Geschäft zurück ziehen und es an ihren Sohn übergeben.