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: Zahlen für Straßenputz

Auch Hausbesitzer, deren Grundstück nicht an eine Straße grenzt, müssen für die Straßenreinigung zahlen. Das entschied das Verwaltungsgericht Braunschweig im Fall einer Eigentümerin, deren Haus hinter einem anderen Grundstück steht. Auch Hinterlieger profitierten von einer sauberen Straße, so das Gericht. (Az. 8 A 394/02) (dpa)