im gericht
: Ins Bordell statt in die Bäder

Die strafrechtliche Aufarbeitung der Affäre um die Berliner Bäder Betriebe (BBB) ist nun vor dem Berliner Landgericht. Angeklagt sind der frühere Vorstandsvorsitzende Günter Kube und der ehemalige „Vorstand Services“ Dietmar Ranz. Vor über zehn Jahren tätigten sie diverse Geschäfte, die ihnen von der Staatsanwaltschaft als Betrug und Untreue ausgelegt werden.

Die beiden Kaufmänner, die im Oktober 1996 ihren Job antraten, sollen im Dezember 1996 bei der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport eine Vorauszahlung von 13,5 Millionen Euro als Zuschuss wegen des zu erwartenden Betriebsverlustes beantragt haben. Doch die BBB muss zu diesem Zeitpunkt noch zahlungsfähig gewesen sein, denn noch im gleichen Monat vergaben die Angeklagten Scheinaufträge in Höhe von rund 7,5 Millionen Euro an zwei verschiedene Firmen, um das Geld dort zu parken. Jahre später wurde das Geld mit den erbrachten Leistungen verrechnet oder zurücküberwiesen. Die gezahlten Vorschüsse sollen einerseits stark gefährdet, weil nicht genügend abgesichert, gewesen sein. Andererseits sei dem Land Berlin ein Zinsschaden von insgesamt rund 45.000 Euro entstanden, so der Staatsanwalt.

Außerdem schlossen die Angeklagten von Dezember 1997 bis Juli 1999 diverse Werkverträge mit der Sport- und Anlagenbau GmbH über Bau und Modernisierung von diversen Schwimmbädern wie dem Sommerbad Lichterfelde, dem Hallenbad im Ernst-Thälmann-Park und dem Freibad Pankow. Diese Verträge verpflichteten zu Vorauszahlungen in Millionenhöhe, ohne komplett durch Bankbürgschaften gesichert zu sein.

Der wohl pikanteste Vorwurf betrifft Dietmar Ranz, der mit seiner Firmenkreditkarte diverse Besuche im Münchener Bordell „Roma“ bezahlt haben soll: Insgesamt habe er das Konto im März 1999 innerhalb von fünf Tagen mit einem Betrag von rund 10.000 Euro belastet. Er habe bereits im Oktober 1999 alle privaten Ausgaben an die BBB nebst Zinsen zurückgezahlt und im Übrigen schon zuvor versucht, eine Belastung der BBB-Konten zu verhindern, sagt sein Verteidiger zu diesem Vorwurf. Zu den übrigen Anklagepunkten schwiegen die beiden Angeklagten am Mittwoch, dennoch trugen ihre Verteidiger mehrseitige Begründungen dafür vor, warum ihre Mandanten freizusprechen seien. Der Zinsschaden sei nicht nachweisbar, erklärte der Verteidiger von Kube. Die Vorwürfe beträfen unternehmerische Entscheidungen, für die man einen gewissen Handlungsspielraum benötige. Schon in der Vergangenheit habe es diverse Untreue-Prozesse gegeben, bei denen politische Entscheidungen strafrechtlich geahndet werden sollten, die jedoch mit Freispruch endeten.

Ranz’ Verteidiger ergänzte, die beiden Angeklagten hätten niemals gegen die Interessen der BBB gehandelt und sich nicht bereichert. Unter ihrer Leitung hätten sich die Einnahmen der BBB verdoppelt, zudem seien Kosten gesenkt worden. Beide hätten sich bemüht, aus den 70 desolaten Bädern ein gewinnbringendes Privatunternehmen zu formen, so der Anwalt. Dabei mussten sie gegen die Widerstände der Bezirke kämpfen und die unpopuläre Schließung einiger Bäder durchsetzen.

Eine Kritik des Bundesrechnungshofes hatte zu dem Ermittlungsverfahren gegen Ranz und Kube geführt. Wenn allerdings jede Kritik zu einem Strafverfahren führen würde, käme das Berliner Behördenleben bald zum Stillstand, so der Verteidiger von Ranz. Das Verfahren endet voraussichtlich im März 2009. UTA EISENHARDT