Klageverbot für britische Täter

LONDON dpa ■ Schlechte Zeiten für britische Einbrecher: Kriminelle, die sich am Tatort verletzen, sollen ihre Opfer nicht mehr wie bisher verklagen können. Nach einem Vorschlag von Innenminister Blunkett sollen unbescholtene Bürger davor geschützt werden, zum doppelten Opfer zu werden. Danach können Kriminelle kein Schmerzensgeld oder Schadenersatz fordern, wenn sie sich etwa an einer von ihnen zuvor selbst eingeschlagenen Fensterscheibe die Hand aufschneiden. Hintergrund des Entwurfs ist der Fall des 33-jährigen Brendon Fearon, dem beim Versuch, in eine Farm einzubrechen, vom Hofbesitzer ins Bein geschossen worden war. Fearon zog nach Verbüßen der Hälfte seiner Haftstrafe jetzt mit einer Schadenersatzklage vor Gericht. Er verlange eine Kompensation, weil er auf Grund der Schussverletzung keine Arbeit finden könne.