Keine Stütze für Ausländerfeinde

DÜSSELDORF dpa ■ Wenn ein Arbeitsloser wegen ausländerfeindlicher Äußerungen beim Einstellungsgespräch den Job nicht bekommt, kann ihm das Arbeitsamt vorübergehend die finanziellen Leistungen streichen. Dies hat jetzt das Sozialgericht Düsseldorf entschieden.

Das Düsseldorfer Arbeitsamt hatte einem Arbeitslosen für 12 Wochen die Arbeitslosenhilfe gestrichen, weil er bei einem Einstellungsgespräch erklärte, er könne keine Türken ausstehen und würde mit diesen Menschen nur ungern zusammenarbeiten. Der Arbeitgeber hatte den Mann nicht eingestellt, um Streit im Betrieb zu vermeiden.

Das Gericht urteilte, der Arbeitslose habe mit der Äußerung seine Nichteinstellung vorsätzlich provoziert. Deshalb sei ihm die Hilfe zu Recht gekürzt worden. Die Behauptung des Arbeitslosen, er habe nur von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht, ließ das Gericht nicht gelten.