Geheime Pistole

Verfassungsgericht: Innensenator braucht Parlament keine Auskunft über seine Bewaffnung zu geben

Innensenator Ronald Schill muss gegenüber dem Parlament keine Auskunft über seine Bewaffnung geben. Das Hamburgische Verfassungsgericht hat gestern eine Klage des früheren GAL-Abgeordneten Manfred Mahr abgewiesen, der gerügt hatte, der Senat habe seine Auskunftspflicht verletzt. Der hatte zwei kleine Anfragen zur Bewaffnung von Schill nicht beantwortet.

Nachdem in der Presse berichtet worden war, Schill trage eine geladene Pistole bei sich, hatte Mahr im August 21 diesbezügliche Fragen an den Senat gestellt. Nachdem dieser die Antwort verweigert hatte, reichte Mahr einen neuen Fragenkatalog ein. Auch darauf bekam er keine Antwort. Die Begründung: Auskünfte über Schills Bewaffnung würden dessen Sicherheitskonzept gefährden.

Das bestätigte gestern das Gericht. Es stimmte Mahr insoweit zu, dass der Senat grundsätzlich verpflichtet sei, Abgeordneten alle erwünschten Informationen zu geben. Nur so könnten diese ihre parlamentarische Kontrolle gegenüber der Regierung ausüben. Diese Pflicht aber würde nicht bestehen, wenn durch die Auskünfte die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Senates beeinträchtigt werde. Das aber sei der Fall, wenn die Person des Innensenators durch das Bekanntwerden des Sicherheitskonzeptes gefährdet werde.

Schill habe auch nicht selbst Teile des Konzeptes aufgedeckt, so dass ihm dadurch jetzt verwehrt sei, sich auf dessen Geheimhaltung zu berufen. Die Presseberichte über seine Bewaffnung hatte er nicht bestätigt. ELKE SPANNER