Zusatz zum UN-Sozialpakt

BERLIN taz ■ Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Annahme des Zusatzprotokolls zum UN-Sozialpakt durch die UN-Generalversammlung begrüßt. „Die historische Bedeutung dieser Entscheidung für den internationalen Menschenrechtsschutz kann kaum überbewertet werden“, so der Direktor des Instituts, Heiner Bielefeldt. Das Zusatzprotokoll sieht vor, dass Einzelne nach Ausschöpfung nationaler rechtlicher Möglichkeiten den eigenen Staat vor einem internationalen Gremium zur Rechenschaft ziehen können. So sei bei individueller Diskriminierung in elementaren Lebensbereichen wie Bildung, Gesundheit, Ernährung oder Arbeit eine Beschwerde vor diesem Gremium möglich.

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