Hamburg: Bürger an die Macht

HAMBURG dpa ■ Hamburgs Bürger können sich ab sofort direkt und verbindlich an politischen Entscheidungen in der Hansestadt beteiligen. Die Bürgerschaft änderte am Mittwochabend einstimmig und endgültig die Hamburger Verfassung und machte erstmals den Weg frei für verbindliche Volksentscheide. Für eine Änderung der Verfassung durch einen Volksentscheid war bisher eine Zweidrittelmehrheit der Abstimmenden erforderlich – mindestens jedoch die Hälfte aller Wahlberechtigten. Vor allem Letzteres machte Verfassungsänderungen fast unmöglich. Nun genügen zwei Drittel der Abstimmenden an der Bundestags- oder Bürgerschaftswahl. Volksentscheide finden auch grundsätzlich nur noch an diesen Terminen statt. Der Streit über die Volksgesetzgebung war über die Jahre teils unerbittlich geführt worden. Seinen Höhepunkt fand er 2004, als die CDU-Alleinregierung trotz eines gegenteiligen Volksentscheids die städtischen Krankenhäuser verkaufte und später ein vom Volk beschlossenes Wahlrecht wieder änderte.