Auch ohne Brechmittel zum Kotzen

betr.: „Freispruch für Brechmittelarzt“, „Lebenslange Haft für Kofferbomber“, taz vom 5. 12. und 10. 12. 08

Aha, so ist das also: Wenn bei einem Brechmitteleinsatz durch einen „unerfahrenen“ Polizeiarzt ganz real ein Mensch ums Leben kommt, dann dührt diese fachliche Inkompetenz wegen fehlendender juristischer Nachweisbarkeit des subjektiven Willenselements als „voluntative Tatkomponente“ zum Freispruch. Hingegen führt die fachliche Inkompetenz eines radikalislamistischen Bombenbauamateurs selbst bei einem aus technischer Ursache gescheiterten Versuch – ganz ohne Tatopfer – zur Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes. Beide Urteile finde ich auch ohne „Brechmittel“ zum Kotzen. CHRISTIAN BOGNER, Oldenburg