Korpsgeist und Skandalurteile

betr.: „Tumulte im Gerichtssaal“, taz vom 9. 12. 08

Dass so ein Urteil in Deutschland möglich ist, ist ein Skandal – ermöglicht auch durch den Korpsgeist in unserer Polizei – und auch, weil der überall anzutreffenden dumpfen Fremdenfeindlichkeit nichts, aber auch gar nichts entgegengesetzt wird.

Dafür sei exemplarisch an den Fall „Da Costa“ im Jahr 1993 erinnert: Roland Schlosser, seinerzeit Polizeihauptkommissar in Landau (Pfalz) hatte einen Abschiebehäftling („Schübling“) privat untergebracht, weil er die Haftbedingungen für den Angolaner für menschenunwürdig hielt. Vorgesetzte und Justizbehörden leiteten unsägliche Disziplinar- und Strafverfahren ein und „natürlich“ gab es am Ende eine Verurteilung – anstelle einer Belobigung. Da sieht man offensichtlich schon lieber, wenn es für „Schüblinge“ kein Pardon gibt. Weder Bundesverfassungsgericht noch Europäischer Gerichtshof in Straßburg nahmen die Beschwerden von Roland Schlosser an.

Dazu passt doch haargenau der taz-Artikel vom 22. November: „Die Falschaussage“. Im Fall der Bundestagsabgeordneten Gottwald hat jetzt ein Polizist zugegeben, dass er durch seine Falschaussage die Verurteilung von Frau Gottwald ermöglicht hat!

Wir können doch nach all diesen Vorfällen nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Was unseren Rechtsstaat ausmacht, darf unter keinen Umständen dem rechten Spektrum der Gesellschaft überlassen werden! FRIEDRICH MÜLLER, München