Volksbegehren LBK

Augen zu und weg

Der Rechts-Senat will nach Angaben von Finanzsenator Wolfgang Peiner (CDU) am Verkauf des Landesbetriebs Krankenhäuser trotz erfolgreichen Volksbegehrens festhalten. Man sei rechtlich an das Votum nicht gebunden. Hingegen sieht Karsten Vollrath vom Verein „Mehr Demokratie“ einen Verkauf vor dem Volksentscheid im Jahr 2004 als rechtswidrig an. Ein erfolgreiches Begehren habe aufschiebende Wirkung, zumal, wenn sonst unumkehrbare Fakten geschaffen würden, sagte er und beruft sich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Kassel. KVA