cdu überprüft rvr-gesetz
: D‘Hondt oder Hare-Niemeyer?

Schicksalsfragen will die CDU-Fraktion im Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR) klären lassen: Ob es im Gesetz zum neuen Regionalverband Ruhrgebiet (RVR) nicht besser heißt: „Mit der Mehrheit von zwei Dritteln der satzungsmäßigen Stimmenzahl“ oder „mit der Mehrheit von 2/3 der gesetzlichen Zahl der stimmberechtigten Mitglieder“? Ob Ausschusswahlen nach d‘Hondt oder Hare-Niemeyer ausgezählt werden? Fragen, die nun ein Gutachter beantworten muss. Doch die wichtigste Frage lautet: Warum macht das die CDU?

KOMMENTAR VONCHRISTOPH SCHURIAN

Es wurmt die Christdemokraten wohl immer noch, dass das RVR-Gesetz mit rot-grüner Landtagsmehrheit beschlossen wurde. Als noch junge Politikmacht im Revier hätte sich die C-Partei gerne eingeschrieben in die RVR-Gesetzesreform. Dafür hat sie zwei Jahre lang mit SPD und Grünen über die Ruhrreform gezankt, und war auf der Zielgeraden doch nicht mehr mit im Boot.

Das mit guten Gründen: Nach CDU-Ansicht hängt auch der neue RVR weiterhin am kurzen Gängelband der Landesregierung. Und auch die neuen Flächennutzungspläne von Nachbargemeinden haben die CDU wenig begeistert – in Essen, Gelsenkirchen und Bochum gibt es das schon.

Mit ihrer Ablehnung im Landtag hat die CDU noch Ruhrkompetenz unter Beweis gestellt. Mit dem seltsamen Schattengefecht um das Rechtsgutachten steht die Partei nun da wie ein ziemlich schlechter Verlierer.