Eine Chance

betr.: „Freude über Zusatz zum UN-Sozialpaket“, taz vom 12. 12. 08

Es ist kaum bekannt, dass die in der allgemeinen Menschenrechtserklärung formulierten Rechte ursprünglich in nur einem internationalen Pakt konkretisiert werden sollten. Herausgekommen sind aber 1966 zwei verschiedene Pakte: der Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt) und der Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt) – weil eine Einigung zwischen den Staaten nicht möglich war. Da es seit 1966 ein Zusatzprotokoll zum Beschwerdeverfahren für Bürger/innen nur zum Zivilpakt gab, wurde damit auch eine Rangfolge von politischen und sozialen Rechten zementiert. Die Einigung der UN-Generalversammlung vom 11. Dezember dieses Jahres, einem Zusatzprotokoll zum Sozialpakt zuzustimmen, ist Ergebnis eines jahrzehntelangen Prozesses und hebt endlich auch soziale und kulturelle Rechte auf die Ebene der Menschenrechtspolitik. Für Politiker/innen, die es mit Gerechtigkeit, Solidarität und internationaler Verständigung ernst meinen, wird dies nicht nur eine Randnotiz sein, sondern eine Chance, mit der sich arbeiten lässt. SUSANNE BAUMSTARK, Berlin