Bestechung bestätigt

BGH: Kossak und Wünsche zu Recht bestraft

Die Urteile im Korruptionsprozess gegen den ehemaligen Baudirektor Egbert Kossak und den Bauherrn Kai Wünsche sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen das Urteil des Hamburger Landgerichtes vom August verworfen. Die verhängten Geldstrafen sind damit fällig. Kossak war wegen Bestechlichkeit zu 11.700 Euro, Wünsche wegen Bestechung zu 36.000 Euro verurteilt worden.

Die Männer hatten einen 70.000 Mark (35.790 Euro) teuren Architektur-Wettbewerb für den Bau von zwei Luxus-Villen an der Außenalster 1997 von Kossaks Frau veranstalten lassen. Es habe sich bestätigt, dass „das Geld von der Firma des Herrn Wünsche an das Architektenbüro geflossen ist“, hatte der Richter erklärt. Der ebenfalls erhobene Vorwurf an Kossak, 200.000 Mark von Wünsche für die Befreiung von Bauvorschriften kassiert zu haben, wurde dagegen im Prozess fallen gelassen. DieAngeklagten hatten die Vorwürfe bestritten.

Die Gebäude auf dem knapp 7,7 Millionen Euro teuren Grundstück waren mit drei statt der zulässigen zwei Geschosse bebaut worden. Die fertig gestellten Häuser müssen laut einem Gerichtsentscheid in Millionenhöhe nachgebessert werden. Wünsche hatte statt mit edlen Baustoffen mit Billig-Material bauen lassen. LNO/TAZ