Nur jeder Fünfte bekam Aufenthalt

Senat bilanziert „Bleiberechtsregelung“. Nach Ende der Antragsfrist leben noch 2.500 Geduldete im Land

640 Geduldete haben bis Ende September in Bremen eine Aufenthaltserlaubnis nach der „Bleiberechtsregelung“ erhalten, 400 weitere Anträge werden derzeit bearbeitet. Dies geht aus der Antwort des Senats auf eine Anfrage der Linkspartei zur Lage Geduldeter hervor.

Bei Geduldeten handelt es sich um ausreisepflichtige Migranten, deren Abschiebung nicht umsetzbar ist. Ihnen werden viele Rechte verweigert. So dürfen sie in der Regel nicht arbeiten, studieren oder die Stadt verlassen, zudem erhalten sie einen drastisch reduzierten Sozialleistungssatz. Die Innenministerkonferenz hatte 2006 beschlossen, langjährig Geduldeten im Rahmen einer einmaligen Stichtagsregelung unter ganz bestimmten Bedingungen ein Aufenthaltsrecht zu gewähren.

Dennoch wurden nach Angaben des Senats im Herbst noch 2.487 Menschen in Bremen geduldet. Jeweils rund ein Viertel von ihnen stammt aus der Türkei und Serbien, gefolgt von Syrien und dem Libanon. Etwa zwei Drittel können laut Senat nicht abgeschoben werden, weil die Botschaften ihrer Heimatländer keinen Pass für sie ausstellen. Eine Erkrankung ist in zehn Prozent aller Fälle die Ursache für die Duldung. Deutlich über ein Drittel der Bremer Geduldeten ist minderjährig.

Knapp jeder fünfte Geduldete profitierte bisher von der Bleiberechtsregelung, ein Viertel wird es maximal werden. Dennoch sprach der Senat davon, dass mit dem Instrument einer „Vielzahl von AusländerInnen (...) eine dauerhafte Perspektive“ aufgezeigt werden konnte. Die Linkspartei mahnte in ihrer Anfrage die Einhaltung der rot-grünen Koalitionsvereinbarung an, die Zahl der Kettenduldungen „auf ein Minimum“ zu reduzieren.

CHRISTIAN JAKOB