Keine Gleichbehandlung

Betr.: „Verteidigung und Anklage sind sich einig“, taz nord vom 25. 11. 2008

Mit großer Empörung lese ich Ihren Bericht über den absehbaren Freispruch im Gerichtsverfahren gegen die Bremer Polizeiärzte und die Äußerungen der Gutachter. Einen Freispruch für Polizisten gibt es nur, weil sie die Staatsmacht verkörpern. Staatsanwaltschaft, Gutachter, Rechtsmediziner und Polizei werden dann auch in Zukunft weiter über Leichen gehen, ist zu befürchten – von Afrikanern versteht sich, denn dieses nachweislich gefährliche Brechmittel wird nur afrikanischen Verdächtigen verabreicht. Nach rechtsstaatlichen Grundsätzen verstoßen die Brechmitteleinsätze gegen Afrikaner/innen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und zudem dürfen Ermittlungsmethoden nicht zum Tode des Verdächtigen führen. Für mich steht fest: Die Polizei hat in ihren Räumen an einem Afrikaner die Sau rausgelassen, weil er keine Rechte hat und sie deshalb nichts zu befürchten hatten. Ein Freispruch ist Rechtsbeugung und eine Fortsetzung der Rechtfertigung des Verbrechens, mit der der damalige Innensenator Röwekamp begonnen hatte! Wir verlangen von der rot-grünen Koalition in Bremen, diese tödlichen Ermittlungsverfahren ein für alle Mal einzustellen und durch Änderung des Brechmittel-Paragraphens zu verbieten. MICHAEL SAUTER, Bremen