Weiteres Material aufgetaucht

Der Anwalt des als „Terrorhelfer“ zu 15 Jahren Haft verurteilten Mounir el Motassadeq, Josef Gräßle-Münscher, hat für den Haftprüfungstermin am kommenden Freitag beim Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) die Vernehmung des Präsidenten des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, beantragt. „Die Verteidigung muss deutlich darauf hinweisen, dass nach wie vor Entlastungsmaterial von den Strafverfolgern zurückgehalten wird“, sagt Gräßle-Münscher: „Im Panzerschrank des BKA liegt eine Aussage des in den USA an geheimem Ort inhaftierten Ramzi Binalshibh, die Motassadeq von jeder Kenntnis der Attentatsvorbereitungen des 11. September freispricht.“ Zudem sei bei der Bundesanwaltschaft (BAW) erst jetzt eine weitere Aussage aufgetaucht, die im Gegensatz zu den Angaben eines V-Mannes in einem Parallelverfahren steht, dass sich Motassadeq bei einem Treffen in Berlin konspirativ verhalten habe. „Diese Aussage widerlegt die Angaben der Vertrauensperson.“

Der Bundesgerichtshof hatte Anfang März das Urteil gegen Motassadeq in der Revison wegen Beihilfe zum Mord aufgehoben, da Entlastungsmaterial vom OLG im ersten Verfahren nicht ausreichend gewürdigt worden war. Das OLG muss den Prozess nun neu aufrollen. KVA