Pillen außer Konkurrenz

EuGH-Gutachter sieht in deutschen Festpreisen für Arzneien keinen Verstoß gegen EU-Wettbewerbsrecht

LUXEMBURG afp ■ Die umstrittenen Festbeträge für Arzneimittel haben im europäischen Recht voraussichtlich Bestand. In einem gestern vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegten Rechtsgutachten erklärte der beratende Generalanwalt Francis Jacobs, das europäische Wettbewerbsrecht sei nicht anwendbar, wenn Krankenkassen gesetzliche Vorgaben umsetzten. Zudem könnten die Festbeträge gerechtfertigt sein, um die finanzielle Stabilität des Gesundheitssystems zu sichern. In beiden Fragen soll nach dem Gutachten die abschließende Entscheidung bei deutschen Gerichten liegen. Der EuGH wird sein Urteil voraussichtlich im Herbst verkünden. Er ist dabei nicht an das Rechtsgutachten gebunden, folgt ihm aber meist. Deutsche Kartellgerichte haben in Fixpreisen für Arzneien einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vermutet und daher dem EuGH Klagen von Pharma-Herstellern vorgelegt. (Az: C-264/01 u. a)