Entwarnung ist fehl am Platze

betr.: „Dieser Fall könnte sogar ein Lichtblick sein“, Interview mit Frank Rosengart vom Chaos Computer Club, taz vom 15. 12. 08

„Als Kunde kann ich komische Buchungen stornieren.“ Die Aussage von Frank Rosengart klingt, als könne man Kreditkartenbuchungen wie Lastschriften zurückgeben.

Dem ist überhaupt nicht so. Eine Stornierung vonseiten des Kunden ist gar nicht vorgesehen. Dies begründen Banken auf Nachfrage damit, dass die Kreditkarte für den Verkäufer, Händler oder Dienstleister schließlich genau die Sicherheit biete, damit diese ihr Geld erhalten.

Vielmehr ist zur Stornierung eine teilweise aufwendige, schriftlich begründete Reklamation eines Buchungsvorgangs nötig. Das jeweilige Kreditinstitut bearbeitet solche Reklamationen. Je nach Verträgen kann aber auch eine Reklamation ausgeschlossen sein, wie zum Beispiel bei Autovermietungen oder Hotelbuchungen.

Die Betreiber haben vertraglich das Recht – auch ohne weitere Unterschrift oder Einverständnis des Kreditkarteninhabers – sogar nachträglich weitere Beträge von der Karte abzubuchen. Seine Einwilligung gibt der Kunde in solch einem Fall bereits mit der Benutzung der Kreditkarte, wie mir erst kürzlich ein Berater der Bafin-Hotline erläuterte. Hier hilft bei einer Fehlbuchung nur das Zahlen, erst später kann der Kreditkarteninhaber gegen den betreffenden Betrieb vorgehen. Entwarnung ist also fehl am Platz.

GABRIELE BREDER, Frankfurt am Main