Schwarze für grenzenlosen Genanbau

Grüne beklagen: Im Bundesrat versucht die Union das Gentechnikgesetz von Haftungsregelungen zu befreien. Sie stellt sich gegen verbindliche Anbauregelungen

BERLIN taz ■ „Die Unionsmehrheit im Bundesrat will bei der grünen Gentechnik die Wahlfreiheit der Landwirte und Verbraucher abschaffen“, warnten gestern in Berlin Landes- und Bundespolitiker von Bündnis 90/Die Grünen. So wie die Abstimmungen derzeit in den Bundesratsausschüssen laufen, werde von dem im Bundestag beschlossenen Gentechnikgesetz nur eine „leere Hülse“ übrig bleiben, sagte die grüne Bundestagsabgeordnete Ulrike Höfken. Die Unionsländer lehnten nicht nur die vorgesehenen Haftungsregelungen für Gentech-Kontaminationen ab, sie sprachen sich auch gegen verbindliche Anbauvorschriften zur Reduzierung des unerwünschten Pollenflugs aus.

Die vom Bundestag beschlossenen Haftungsregelungen „sind für die künftige Wahlfreiheit das A und O“, erläuterte der schleswig-holsteinische Umwelt- und Landwirtschaftsminister Klaus Müller (Die Grünen). Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf sieht hier eine gesamtschuldnerische Haftung vor. Konkret heißt das, ein geschädigter Landwirt muss nicht bis ins Letzte nachweisen von welchem Acker die Gentechpollen kommen, die seine Ernte verunreinigt haben. Geht es nach dem Willen der Unionsländer wird diese Vorschrift ersatzlos gestrichen. „Damit“, so Müller, „wäre künftig eine gentechfreie Landwirtschaft nicht mehr möglich“. Ob es für gentechfrei produzierende Landwirte überhaupt ein Anrecht auf Schadenersatz geben soll, wird von den Unionsländern in Frage gestellt. NRW-Umweltministerin Bärbel Höhn kommentierte, dies sei gegen die kritische Mehrheit der Bundesbürger gerichtet. Ob die Unionsländer bei ihrer rigorosen Linie bleiben werden, wird sich Freitag bei der endgültigen Abstimmung im Bundesrat zeigen.

WOLFGANG LÖHR