DAS GIBT ZU DENKEN

Johannes („Jopie“) Heesters hat 1941 vor Wächtern des KZ Dachau gesungen – dies kann zukünftig jeder/jede sagen, ohne befürchten zu müssen, dass man deshalb gerichtlich belangt wird. Das steht seit Dienstag nach einem Urteil des Berliner Landgerichts fest. Heesters wollte vor Gericht erreichen, dass der Berliner Autor Volker Kühn seine Aussage widerruft, der Operettensänger sei im KZ Dachau aufgetreten. Doch der 105-jährige Heesters unterlag nun vor Gericht. In der kurzen mündlichen Urteilsbegründung sah Richter Michael Mauck „Anzeichen“, dass es den Auftritt Heesters gegeben haben könnte. Insofern sei Kühn nicht vorzuwerfen, „bewusst etwas Falsches gesagt“ zu haben. Die Prozesskosten muss der Kläger zahlen. Also, Jopie, in Zukunft Vorsicht vor Gericht! GES