Geld siegt immer

Mannesmann-Prozess droht das Aus. Gericht sieht keine Belege für Untreue der Angeklagten. Millionenprämien unzulässig, aber nicht strafbar. Staatsanwaltschaft hält jedoch an Anklage fest

DÜSSELDORF taz ■ Im Mannesmann-Prozess können sich die sechs Angeklagten auf einen Freispruch freuen. Denn das Gericht sieht derzeit keine Grundlage für eine Verurteilung. Das ist das vorläufige Resümee, das die Vorsitzende Richterin Brigitte Koppenhöfer gestern am 17. Verhandlungstag vor dem Düsseldorfer Landgericht zog. Danach sei Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser, Ex-Aufsichtsratschef Joachim Funk, Ex-IG-Metall-Chef Klaus Zwickel sowie zwei weiteren ehemaligen Mannesmann-Beschäftigten nach der bisherigen Beweisaufnahme keine strafrechtlich relevante Schuld nachzuweisen.

Die Staatsanwaltschaft erklärte, sie habe die von der Strafkammer vertretene Auffassung zum Ergebnis der bisherigen Beweisaufnahme zur Kenntnis genommen. Sie halte dennoch uneingeschränkt an den Anklagevorwürfen fest.

Die umstrittenen Prämien in Höhe von rund 60 Millionen Euro nach der Übernahme von Mannesmann durch den britischen Mobilfunkriesen Vodafone an Mannesmann-Manager und -Pensionäre seien zwar zum Teil aktienrechtlich unzulässig gewesen, weil sie nicht im Interesse des Unternehmens gelegen hätten. Dennoch sei bislang keine strafbare Untreue erkennbar, so Koppenhöfer gestern.

Die Richterin betonte, die Prämie von 15,9 Millionen Euro für Esser habe nicht im Interesse des Unternehmens gelegen und sei deshalb unzulässig gewesen. Strafrechtlich sei dies aber nicht relevant, weil keine gravierende Pflichtverletzung vorliege. Das Gleiche gelte für die Millionenprämien, die an enge Mitarbeiter Essers gegangen seien. Als schwerwiegender wertete das Gericht hingegen die 6-Millionen-Prämie für den früheren Aufsichtsratschef Funk. Dies stelle „eine gravierende Pflichtverletzung“ dar, da die Vergabe aufgrund sachwidriger Motive erfolgt sei. Allerdings seien auch hier die Angeklagten als schuldlos zu bewerten, da sie sich auf juristische Beratung verlassen und so in einem „unvermeidbarem Verbotsirrtum“ gehandelt hätten. PASCAL BEUCKER

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