STREIT ÜBER WAHLRECHT
: Land NRW verliert

Im Streit über eine neue Sperrklausel im Kommunalwahlrecht erlitten Regierung und Landtag eine Schlappe vor dem VGH NRW in Münster. Die Regelung, wonach die Stimmenauszählung mindestens 1,0 Sitze ergeben muss und bei 0,99 Sitzen abgerundet wird, verstoße gegen das Gebot der Chancengleichheit, hieß es. (dpa)