HOMO-PAARE BAYERN
: Auch ins Standesamt

In Bayern können gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften künftig auch vor dem Standesbeamten geschlossen werden. Laut Staatskanzlei hat der Ministerrat einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Bislang durften in Bayern nur Notare sogenannte Eingetragene Lebenspartnerschaften schließen. (epd)