BKA hält seinen Datenschützer geheim

In den zähen Verhandlungen um das BKA-Gesetz hat die SPD durchgesetzt, dass Onlinedurchsuchungen künftig vom BKA-Datenschutzbeauftragten kontrolliert werden müssen. Den Namen des Kontrolleurs will das Amt nicht veröffentlichen

Jetzt soll es ganz schnell gehen: Am Mittwoch berät der Vermittlungsausschuss über die BKA-Novelle, am Donnerstag wird das Ergebnis im Bundestag als Gesetz beschlossen, Freitag soll der Bundesrat zustimmen. Der Vermittlungsausschuss wird wohl zwei Änderungen abnicken, auf die sich die große Koalition Anfang Dezember einigte. So muss eine Onlinedurchsuchung auch in Eilfällen vom Richter genehmigt werden. Zudem erhält der Richter auch bei der Sichtung der heimlich kopierten Dateien die „Sachleitung“. Bisher sollte er nur in Zweifelsfällen entscheiden können, ob der private Kernbereich berührt ist. Die Einbeziehung des BKA-Datenschutzbeauftragten wurde im November im Bundestag beschlossen. Mit der Reform erhält das Bundeskriminalamt erstmals präventive Befugnisse bei der Terrorabwehr. CHR

VON CHRISTIAN RATH

Das Bundeskriminalamt (BKA) meint es ernst mit dem Datenschutz. Zumindest der Name des BKA-Datenschutzbeauftragten ist streng geheim und wird der Öffentlichkeit nicht verraten. Dabei erhält der Datenschützer des Bundeskriminalamts bald eine wichtige Funktion bei der Kontrolle von Onlinedurchsuchungen.

Gemeinsam mit zwei BKA-Beamten soll der BKA-Datenschutzbeauftragte künftig die heimlich von privaten Computern kopierten Daten auswerten und darauf achten, dass rein private Dateien sofort wieder gelöscht werden. Das sieht der Gesetzentwurf vor, der am Mittwoch im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat beraten wird (siehe Kasten). Letztlich muss ein Richter entscheiden, ob die Daten gelöscht werden. Die Einbeziehung des BKA-Datenschutzbeauftragten hat die SPD durchgesetzt, ebenso wie zuletzt die „Sachleitung“ des Richters.

Die Einbeziehung des BKA-Datenschutzbeauftragten soll den Menschen in Deutschland also Vertrauen einflößen, dass das BKA bei Onlinedurchsuchungen nicht zu weit geht und den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung beachtet. Doch mit seiner Geheimniskrämerei erreicht das Amt wohl eher das Gegenteil.

„Wir machen die Namen von BKA-Bediensteten grundsätzlich nicht öffentlich“, sagte ein BKA-Sprecher auf Anfrage der taz. Verraten wird nur so viel: Der Mann arbeitet seit 1993 für die Behörde und ist Jurist. Datenschutzbeauftragter ist er erst seit November 2007. Vorher war er als Dozent für Staats- und Verfassungsrecht an der Fachhochschule des Bundes tätig. Für die Kontrolle der gesetzlichen Vorgaben stehen ihm bisher vier Mitarbeiter zur Verfügung. Wenn das BKA-Gesetz Ende der Woche von Bundestag und Bundesrat beschlossen wird, soll – mit Blick auf die neue Aufgabe – noch ein Jurist hinzukommen.

Zum ersten Mal würde damit der BKA-Datenschutzbeauftragte und seine Mitarbeiter in konkrete Ermittlungshandlungen eingeschaltet. Ausgedacht hat sich das nicht das Amt selbst, sondern die Innenexperten von Union und Sozialdemokraten. Bisher wacht der BKA-Datenschützer nur über die Daten der BKA-Beschäftigten und der Personen, die in BKA-Dateien gespeichert werden. Eingesetzt wird der Datenschutzbeauftragte von der BKA-Amtsleitung, der er auch unmittelbar untersteht. In Datenschutzfragen ist er allerdings nicht weisungsgebunden. Deshalb glaubt die SPD, dass er sein Amt auch im Sinne der ausspionierten Gefährder wahrnehmen kann.