Wer wird noch einberufen?

Seit Juli 2003 ist die Einberufung neu geregelt. Während vorher die Tauglichkeitsgruppen T1 bis T3 Wehr- oder Ersatzdienst leisten mussten, sind es jetzt nur noch T1 und T2. Verheiratete und Väter sind ausgenommen. Die „Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär“ beobachtet zudem, dass immer mehr Männer, die früher T2 waren, jetzt zu T3 erklärt werden. Die Grenzen sind wenig eindeutig: Seltene Migräneanfälle bedeuten laut Dienstvorschrift T2, häufige Anfälle T3. Trotz Bedenken gegen die Neuregelung lehnten drei Gerichte Eilanträge gegen eine Einberufung ab. Ein Kölner Gericht sah die Regeln nicht mit dem Gleichheitsgebot vereinbar. MAD