Wutbürger köchelt vor sich hin

Keine Entscheidung vor dem Superwahljahr 2009: Im Wahlbetrugsverfahren gegen den Bürgerschaftsabgeordneten Jan Timke benennt das Amtsgericht Bremerhaven zwei weitere Termine für den kommenden Januar

Zeitaufwändig gestaltet sich die Beweisaufnahme im Wahlbetrugsverfahren gegen den Bremerhavener Abgeordneten Jan Timke (BIW): Eine Entscheidung wird es erst nach zwei weiteren Terminen geben: Den 6. und 27. Januar hat das Amtsgericht am Mittwoch als Verhandlungstage festgelegt. Die Bremer Landtagswahl war am 13. Mai 2007.

Timke, Spitzenkandidat der rechtspopulistischen Liste Bürger in Wut, wird vorgeworfen, seinen Erstwohnsitz in Bremerhaven nur vorgetäuscht und sich damit passives und aktives Wahlrecht erschlichen zu haben. Tatsächlich ist der Bundespolizist in Berlin stationiert, beharrt aber darauf, den Lebensmittelpunkt in seiner Geburtsstadt zu haben. Als Hauptwohnsitz hat er im dortigen Einwohnermelde-Amt am 1. Februar 2007 ein möbliertes Zimmer registrieren lassen. Sollte es zu einem Schuldspruch kommen, berät unabhängig von der Rechtskraft des Urteils das Wahlprüfungsgericht über Timkes Verbleib in der Bremer Bürgerschaft. Sein Mandat hatte er erst vergangenen Sommer aufgrund einer Wiederholungswahl im Bezirk Bremerhaven-Eckernfeld errungen. BES