Kabelsalat vor Gericht

Hamburg: „Gesetzlich verankertes Misstrauen“ gegen Bund bei Verlegung von Telekommunikationskabeln

Das Bundesverfassungsgericht hat gestern in einem Streit zwischen dem Bund und Hamburg über Verwaltungszuständigkeiten bei der Verlegung von Telekommunikationskabeln verhandelt. Hamburg sieht sich durch eine Bundesregelung benachteiligt: Danach muss vor einer Kabelverlegung unter oder über öffentlichen Straßen grundsätzlich der Träger der Straßenbaulast zustimmen – also Bund, Land oder Gemeinde.

Befinden sich Land oder Gemeinde jedoch in einem Interessenkonflikt, weil sie selbst wirtschaftlich an einem Telekommunikationsdienstleister beteiligt sind, liegt die Entscheidung bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, die zur Bundesverwaltung gehört. Ein Urteil wird frühestens in einigen Wochen erwartet.

Nach den Worten des Bonner Rechtsprofessors Matthias Herdegen, Bevollmächtigter der Bundesregierung, dient diese Regelung der Sicherung eines fairen Wettbewerbs, wenn sich Privatunternehmen wie auch die öffentliche Hand auf dem Telekommunikationsmarkt betätigten. Hamburgs Bausenator Mario Mettbach (Schill-Partei) kritisierte die vorrangige Zuständigkeit des Bundes als „gesetzlich verankertes Misstrauen“ gegen die Länder.

Der Frankfurter Professor Georg Hermes wies im Auftrage Hamburgs darauf hin, dass es bei der Zustimmung zum Netzausbau eher um technische Fragen wie die Verlegungstiefe oder die Schonung von Baumbestand gehe. Und das könnten die Länderbehörden ebenso gut kontrollieren. LNO