Es gibt keinen Abschiebeschutz

betr.: „Einfach wegsperren ist nicht möglich“, taz vom 30. 3. 04

In dem Artikel von Lukas Wallraff heißt es: „Selbst die Union räumt ein, dass ein Mensch nicht abgeschoben werden kann, dem in seinem Herkunftsland Folter oder Todesstrafe drohen.“ Das wäre ein Paradigmenwechsel, denn 90 Prozent der AsylbewerberInnen werden abgeschoben, egal aus welchem Land sie kommen und was ihnen dort droht.

Durch Terror- und Kriminalitätsdebatten wird immer wieder versucht, den BürgerInnen weiszumachen, der Staat wäre durch Vorschriften so eng an die Menschenrechte gebunden, dass „nicht einmal Schwerverbrecher“ abgeschoben werden könnten. Die Wahrheit ist, dass hauptsächlich Unbescholtene abgeschoben werden, Kinder von der Polizei aus der Schule geholt und ganze Familien ausgewiesen werden, Traumatisierte aus der Psychiatrie und Flüchtlinge aus dem Kirchenasyl geholt werden, selbst eine Arbeitsstelle und hier geborene Kinder sind keine Garantie für Bleiberecht. Es gibt sogar einen Abschiebeknast für Frauen.

So viel zur Relation von Abschiebung und Verbrechen. In Wahrheit gibt es überhaupt keinen Abschiebeschutz. Bereits 1996 gab es eine Studie des Berliner Behandlungszentrums für Folteropfer, aus der hervorging, dass in 65 Prozent der untersuchten Fälle das Asylbundesamt in der Folter kein Abschiebehindernis sah. 1995 stellte die damalige CDU-Regierung fest: „Im Hinblick auf das Asylrecht ist die Todesstrafe keine erniedrigende und unmenschliche Bestrafung.“ (taz vom 7. 12. 95) Dass die jetzige Regierung und die Opposition sich davon distanziert haben, müssten sie erst beweisen.

KATJA VIEBAHN, Oldenburg