Auskunft über Internet-Adressen

BERLIN taz ■ Die Telekom bleibt verpflichtet, Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden Auskünfte über Inhaber eines Internetanschlusses mit „dynamischen“ IP-Adressen zu erteilen. Einen im September 2008 beim Verwaltungsgericht Köln gestellten Eilantrag mit dem Ziel, diese Verpflichtung vorerst auszusetzen, lehnte das Gericht ab. Hintergrund des Rechtsstreits sind Verfügungen der Bundesnetzagentur vom August und September 2008, mit denen die Telekom auf der Grundlage des Telekommunikationsgesetzes verpflichtet wurde, den Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden auf Anfrage Informationen über Anschlussinhaber mitzuteilen. Die Telekom hatte dagegen Widerspruch eingelegt und sich auf das Fernmeldegeheimnis berufen, in das nur auf richterliche Anordnung eingegriffen werden dürfe. (Az.:21 L 1398/08)