Platzverweis für dubiose Spendensammler

Seit Monaten stehen sie in der Sögestraße und sammeln für „Kinder in Not“. Jetzt wird wegen Betrugs ermittelt

Erstmals hat die Bremer Polizei ein Ermittlungsverfahren gegen die dubiosen Spendensammler in der Sögestraße eingeleitet. Wie mehrfach berichtet, zieht seit einiger Zeit ein Verein aus Bardowick bei Lüneburg mit wechselnden Namen durch norddeutsche Fußgängerzonen und behauptet, Geld für „Kinder in Not“ zu sammeln – so auch am Mittwoch in der Sögestraße. Tatsächlich kommt aber nur ein kleiner Teil der Spenden oder gar nichts bei den Vereinen und Institutionen an, für die die Sammler vorgeben zu sammeln. Einige distanzierten sich auf taz-Anfrage ausdrücklich von den „Kindern in Not“, wie sie sich zuletzt nannten. Die Bremer Polizei hatte stets gesagt, sie könne nichts unternehmen, solange sich ein Betrug nicht eindeutig nachweisen lasse. Der Tenor, auch des Stadtamtes: Wer spendet, ist selbst schuld.

Am Mittwoch hingegen bewertete die Polizei die Lage offenbar anders als sonst: Einer Zivilstreife seien die Sammler aufgefallen, sagte gestern ein Sprecher der Polizei. Verdächtig sei den Polizisten das Logo eines Bremer Rettungsdienstes erschienen, mit dem die Sammler um Spenden warben. Eine Überprüfung habe ergeben, dass der Rettungsdienst nichts mit der Aktion zu tun hatte. Daraufhin seien die fünf Frauen und Männer im Alter von 18 bis 60 Jahren, die „bereits in Bremen als auch in anderen Städten wegen betrügerischem Erlangen von Spendengeldern aufgefallen“ seien, vorläufig fest genommen worden. Ein „höherer Geldbetrag, Bekleidungsstücke sowie die selbst gefertigten Unterlagen“ seien beschlagnahmt worden. Gegen sie werde jetzt wegen Betrugs ermittelt, so der Polizeisprecher, außerdem sei ein Platzverweis ausgesprochen worden.

Auch das ist neu: Während in Hamburg ein Bezirksamt schon im April einen Platzverweis aussprach, sagte das Bremer Stadtamt, man könne nichts machen, da das Spendensammeln im öffentlichen Raum grundsätzlich erlaubt sei und die Spender selbst entscheiden müssten, ob sie den Sammlern vertrauen. Da ein Teil der Spenden tatsächlich abgeführt werde, ließe sich ein Betrug schwer nachweisen. eib