Wohin mit dem Stromgeld?

Was mit den Gewerbesteuern passiert, die auf Off-Shore-Windparks anfallen, handhaben die Länder unterschiedlich

Künftige Erträge aus Offshore- Windenergieanlagen, die vor deutschen Küsten außerhalb der Zwölf-Meilen-Zone gebaut werden, unterliegen der Gewerbesteuer. Wie jetzt das Nachrichtenmagazin Der Spiegel berichtet, sind sich die davon profitierenden Bundesländer aber offenbar uneins, welche Gemeinden an Land in den Genuss der Einnahmen kommen sollen – und dabei dreht es sich um bis zu 17 Prozent des Jahresgewinns.

Schleswig-Holstein hat demnach die Gemeinde Helgoland als steuerlichen Nutznießer aller Windmühlen vor den eigenen Küsten bestimmt. Niedersachsen dagegen plane, die künftigen Einnahmen dem Landeshaushalt zukommen zu lassen. Und im mecklenburg-vorpommerschen Finanzministerium sei die Festlegung der „gemeindefreien Gebiete“ noch in Vorbereitung.

Nach Ansicht der Branche sei die Steuererhebung für die 19 genehmigten Windparks auf See „eine rechtliche Grauzone“, da die Gewerbesteuer vor allem dem Bau von Abwasserkanälen, Straßen, Stadtwerken oder gemeindlicher Infrastruktur diene. Für Jörg Kuhbier von der Stiftung Offshore Windenergie haben die Länder laut Spiegel außerhalb der Staatsgrenzen „keine Rechte zur Steuererhebung“. Die Stiftung bündelt erklärtermaßen die Interessen „möglichst vieler Akteure der Offshore-Windenergieindustrie“ und „arbeitet für eine möglichst hohe Akzeptanz in der Öffentlichkeit“. DPA/TAZ