Affen vorerst ohne Rechtsschutz

Verwaltungsgericht erlaubt dem Bremer Neurobiologen Andreas Kreiter vorläufig weiterhin Hirnversuche mit Elektroden an Makaken durchzuführen. Die Behörde kündigt an, auf Rechtsmittel zu verzichten

Bedauern beim Tierschutzbund, verhaltene Freude an der Bremer Uni: Das Vorspiel zum großen Rechtsstreit um die Hirnforschung an Makaken hat das Verwaltungsgericht am Freitag mit einem Beschluss beendet. Sein Tenor: Der Neurobiologe Andreas Kreiter darf weiterhin mit Affen forschen. Vorerst, so die Einschränkung, und zwar „längstens bis zwei Monate nach Zustellung des Widerspruchsbescheids“, der noch zu erlassen ist.

Ursprünglich hatten Hochschule und Wissenschaftler eine vorläufige Genehmigung bis zur endgültigen juristischen Klärung beantragt. „Insofern“, so ein Uni-Sprecher, „ist es nicht ganz, was wir zuerst erwartet hatten“, aber immerhin doch „ein Etappensieg“. Man freue sich, „dass Professor Kreiter jetzt weiterarbeiten kann“. Es sei „bedauerlich, dass das Leid der Affen nun doch noch kein Ende hat“, kommentierte dagegen der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Wolfgang Apel, die Entscheidung. Apel, der in Bremen lebt, gilt als Motor der Kritik an den Affenversuchen. „Im Hauptsacheverfahren“, gibt er sich zuversichtlich, „haben wir die besseren Argumente.“

Kreiters Forschungen sind in Bremen umstritten: Er untersucht dort seit zehn Jahren die Aktivitäts-Muster von Hirnzellen bei bewusster visueller Wahrnehmung. Dafür werden Elektroden ins Hirn der Rhesus-Äffchen gesenkt, die erlauben, elektrische Impulse einzelner Neuronen aufzuzeichnen. Um die zu stimulieren, müssen die Affen Bildschirm-Animationen beobachten, auf die sie per Knopfdruck gleichsam antworten sollen. Für den Knopfdruck zum richtigen Zeitpunkt gibt es zur Belohnung einen Schluck Saft. Die Gesundheitsbehörde hatte die Versuche seit 1997 im gesetzlich vorgegebenen Dreijahres-Rhythmus genehmigt, im November allerdings keine neue Erlaubnis mehr erteilt: Kreiter habe versäumt, ihre ethische Vertretbarkeit wissenschaftlich plausibel darzulegen. Zudem würden die Versuche in der Öffentlichkeit als ethisch nicht vertretbar wahrgenommen.

Die Gesundheitsbehörde kündigte an, die einstweilige Anordnung zu akzeptieren. „Wir werden keine Beschwerde einlegen“, sagte Ressort-Sprecherin Petra Kodré, „sondern uns auf den Widerspruchsbescheid konzentrieren.“ Für den haben die Bremer Richter ungewöhnliche Auflagen gemacht: Behörde und Forscher geben sie auf, die „konkrete Belastungssituation der Tiere“ und den „zu erwartenden Nutzen“ der Forschung zu bestimmen.

BENNO SCHIRRMEISTER