Bewährung für Callgirlfahrer

Wegen Einschleusens von Ausländerinnen ist ein 46-Jähriger am Dienstag vom Landgericht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Versicherungskaufmann aus der Lausitz hatte 2002 für einen Berliner Callgirlring als Fahrer gearbeitet und Prostituierte aus Osteuropa beschafft. Wegen seiner regelmäßigen Bordellbesuche in Polen habe der Verurteilte nicht nur Kontakte zu den Schleusern gehabt. Er habe auch gewusst, welche der Frauen an solcher Arbeit interessiert seien und wer an ihnen in Berlin Interesse habe, hieß es im Urteil. Dem Gericht zufolge wurde der Angeklagte entweder mit Geld oder kostenlosen Getränken entlohnt. Der Betreiber des Callgirlrings muss sich seit Februar in einem weiteren Verfahren um erpresserischen Menschenraub, Menschenhandel und Zuhälterei verantworten. DDP