Lebenslang für Hartmut C.

Prozess um Mord ohne Leiche: Lübecker Landgericht verurteilt Geschäftsmann erneut wegen Mordes an seiner Ehefrau. Die ist nie gefunden worden

„Auch ohne Beweise belegen Indizien in ihrer Gesamtheit die Schuld des Mannes“

Es gibt keine Leiche und nicht einmal objektive Spuren dafür, dass ein Gewaltverbrechen verübt worden ist. Dennoch verurteilte gestern das Lübecker Landgericht den Geschäftsmann Hartmut C. wegen Mordes an seiner Ehefrau zu lebenslanger Haft. Trotz des Fehlens von Beweisen belegten „viele Indizien in ihrer Gesamtheit die Schuld des Angeklagten“, sagte der vorsitzende Richter im Urteil.

Es ist bereits das zweite Mal, dass Hartmut C. für den Mord an seiner Frau verurteilt worden ist. Bereits im Dezember 2000 hatte das Lübecker Landgericht eine lebenslange Haftstrafe verhängt. Der Prozess musste jedoch neu aufgerollt werden, weil der Bundesgerichtshof das Urteil im Dezember 2001 aufgehoben hatte: Es bestehe die Möglichkeit, dass Monika C. von ihrem Gatten nicht ermordet, sondern geknebelt wurde und erstickt sei.

Nach Überzeugung der jetzigen Richter aber hatte Hartmut C. seine Frau am 6. Januar 1999 im Haus der Eheleute getötet, ihre Leiche in den Kofferraum geladen und sie so vom Grundstück geschafft. Dadurch habe er die wirtschaftliche Entmachtung durch seine Frau verhindern wollen, die offenbar die Scheidung vorbereitete.

Als Indiz für seine Täterschaft wertete das Gericht besonders das Verhalten des Angeklagten damals nach der Tat. Er habe keine Sorge um seine Frau gezeigt. Wenige Tage nach ihrem Verschwinden habe er ihre Kleider auf den Dachboden geräumt. Der 13-jährige Sohn der Eheleute hatte vor Gericht ausgesagt, zu diesem Zeitpunkt sei ihm klar geworden, dass mit seiner Mutter „irgendwas nicht stimmt“.

Die Verteidigung hatte Freispruch für Hartmut C. verlangt. Seine AnwältInnen hatten vor allem die Version der Staatsanwaltschaft zu erschüttern versucht, dass Hartmut C. die Leiche seiner Frau in seinem Auto fortgefahren hatte. Die Leichenspürhunde der Polizei hatten bei dem Wagen nicht angeschlagen. Das aber, gab ein Sachverständiger am letzten Tag der Beweisaufnahme zu Protokoll, sei kein sicherer Beweis dafür, dass im Auto keine Leiche transportiert worden sei.

Hartmut C. selbst hatte während des Prozesses seine Unschuld beteuert, und Zeugen hatten ausgesagt, Monika C. noch Tage nach dem vermeintlichen Mord gesehen zu haben. C.s RechtsanwältInnen halten es deshalb für nicht ausschließbar, dass Monika C. untergetaucht ist oder Selbstmord begangen hat. Sie kündigten an, gegen die Verurteilung in die Revision zu gehen. LNO/TAZ