Kleintierschutz macht auch Mist

Jetzt ist es sogar gerichtsamtlich: Osterfeuer dürfen nur der Brauchtumspflege dienen. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat eine Beschwerde eines Bauern aus Dortmund abgewiesen, der auf seinem Grundstück Abfälle des Herbst- und Frühjahrsschnittes seiner Bäume, Sträucher, Büsche sowie einer 300 Meter langen Hecke als Osterfeuer verbrennen wollte. Das darf er nun nicht tun.

Denn, so argumentierte das Gericht, das Abbrennen von Feuern dieser Art sei unter vielen Gesichtspunkten des Umweltschutzes, aber auch wegen des Schutzes von Kleintieren problematisch. Daher dürften sie nur von Vereinen oder einer Kirchengemeinschaft ausgerichtet werden. Zudem müssten sie im Zuge einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sein. Lieber Bauer aus Dortmund: Vielleicht verkauft Dir ja ein Verein oder eine Kirche eines ihrer ab 2005 europaweit zu erstehenden Osterfeuerabbrennzertifikate! KOK