Energie gespart, Miete erhöht

KARLSRUHE dpa ■ Vermieter dürfen ihre Mieter für Energie sparende Ausbaumaßnahmen auch über die erreichte Heizkostenersparnis hinaus zur Kasse bitten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) für den öffentlich geförderten Wohnraum entschieden. Der BGH billigte eine Mieterhöhung für eine Berliner 85-Quadratmeter-Wohnung von 250 auf 320 Euro pro Monat. Der Vermieter hatte an dem Wohnblock eine Wärmedämmfassade anbringen lassen, die zu einer Energieeinsparung von 12 Prozent führte. (Az. VIII ZR 149/03) Nach der Entscheidung des BGH ist die zulässige Mieterhöhung nicht durch den Umfang der Heizkostenersparnis begrenzt. Man habe bewusst auf eine Grenze verzichtet, um die Modernisierung des Wohnbestands zu fördern.