sterbehilfe

Mit seinem Vorstoß hat der SPD-Abgeordnete Rolf Stöckel nun auch in Deutschland eine Debatte wieder angekurbelt, die auf europäischer Ebene längst hitzig geführt wird – und die dort wesentlich weiter geht. So wird Ende April der Europarat in Straßburg über die Forderung des Schweizer Rechtsanwalts Dick Marty diskutieren, die „freiwillige aktive Sterbehilfe“ straffrei zu stellen. Sein Hauptargument ist, dass Sterbehilfe in der Praxis ohnehin stattfindet, aber aus der rechtlichen Grauzone herausgeholt werden müsse. Obwohl die Unterscheidung problematisch ist, wird unter „aktiver“ Sterbehilfe das Töten auf Wunsch verstanden, während „passive“ Sterbehilfe in der Regel das Abschalten von Geräten meint. Unter „indirekter“ Sterbehilfe wird meist etwa die schmerzlindernde Morphiumspritze verstanden, die als „Nebenwirkung“ den Tod hat. Legalisierte aktive Sterbehilfe gibt es bislang nur in den Niederlanden und Belgien. In Großbritannien und europaweit hatte 2002 zum Beispiel der Fall der Diane Pretty für großen Aufruhr gesorgt. Sie litt unter einer unheilbaren Nervenkrankheit. Für das Recht, sich töten zu lassen, ging sie zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, der jedoch gegen sie entschied. UWI