Arbeitslos? Kühlschrank kaufen!

Vermögen wird bei Arbeitslosenhilfe stärker angerechnet – eine umstrittene Regelung

BERLIN taz ■ Wer in diesem Jahr einen neuen Antrag auf Arbeitslosenhilfe stellt, dem rät Martin Künkler zu weiser Vorausschau. Seit Januar gelten nämlich erheblich strengere Regeln für die Anrechnung von Vermögen. „Es ist daher günstiger, mit dem eigenen Geld erstmal ein paar Anschaffungen zu tätigen, Kühlschrank, Waschmaschine beispielsweise, bevor man einen Antrag auf Arbeitslosenhilfe stellt.“ So der Rat von Künkler, Mitarbeiter der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen.

Die verschärfte Anrechnung von Vermögen gehört zum ersten Teil der Hartz-Gesetze, der seit Januar 2003 in Kraft ist. Davor lag das so genannte Schonvermögen von Arbeitslosenhilfe-Empfängern bei 520 Euro pro Lebensjahr und einem Höchstbetrag von 33.800 Euro. Seit Anfang 2003 ist der Satz auf nur noch 200 Euro pro Lebensalter und einen Höchstsatz von 13.000 Euro gesunken. Eine 40-jährige Arbeitslosenhilfeempfängerin darf also nicht mehr als 8.000 Euro eigenes Vermögen haben – und dabei wird auch der Rückkaufwert einer bestehenden Lebensversicherung angerechnet.

Manche Erwerbslose, die erstmals einen Antrag auf Arbeitslosenhilfe stellen oder diesen, wie vorgeschrieben, regelmäßig erneuern, erleben jetzt ein böses Erwachen. Dann nämlich, wenn der Rückkaufwert einer Lebensversicherung oder ein Minivermögen plötzlich unter die neue Freibetragsgrenze rutschen. Wenn sie das Vermögen in ihrem Antrag angeben, ist es schon zu spät: „Dann nützt es ihnen wenig, wenn sie von dem Geld noch schnell ein paar Anschaffungen tätigen“, so Künkler, „das Vermögen wird trotzdem angerechnet.“ Gleiches gilt für das Angesparte des Partners: Für den Gesamtbesitz des Paares gelten lediglich die doppelten Freibetragsgrenzen.

Die Anrechnung von Vermögen, das der Altersvorsorge dient, auf die Arbeitslosenhilfe ist jedoch rechtlich umstritten. Künkler empfiehlt den Erwerbslosen daher in jedem Fall, beim Arbeitsamt Widerspruch einzulegen, auch wenn dieser keine aufschiebende Wirkung hat. Nach einem Urteil des Sozialgerichts Berlin vom Januar diesen Jahres ist es nämlich „unwirtschaftlich“, wenn man Langzeitarbeitslosen zumutet, eine Lebensversicherung zu verwerten.

Die Grünen wollen die Rechtslage gern per Gesetz klären: In den derzeit laufenden Verhandlungen über die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Jahr 2004 schlagen sie vor, dass Erwerbslose einen angemessenen Betrag auf einem „Altersvorsorgekonto“ behalten können. Bisher ist nur die so genannte „Riester-Rente“ von der Anrechnung auf die Arbeitslosenhilfe ausgenommen. Ob sich die Grünen aber durchsetzen mit ihrem Vorschlag, ist zweifelhaft. BARBARA DRIBBUSCH