lokalkoloratur

Statt eines Ohres hätte man hier auch einen Geldautomaten abbilden können. Auch damit wäre die Tat, um die es geht, hinreichend bildlich dargestellt. Der Geldautomat jedenfalls ist der Tatort, genauer Standpunkt: Die Ottensener Hauptstraße in Altona, Tatzeit: Der 14. Mai vorigen Jahres, morgens um 11 Uhr. Die Täterin ist die Besitzerin eines rechten Ohres, das ein wenig absteht und unten einen kleinen Schlenker hat, aber wem genau das Ohr gehört, konnte die Polizei bisher nicht ermitteln. Die 24jährige Sandra S. jedenfalls ist nicht die Besitzerin, wie ein Altonaer Amtsrichter gestern herausgefunden hat. Sie aber war angeklagt, an jenem Bankautomaten 200 Euro an sich genommen zu haben, die zuvor jemand im Geldschlitz vergessen hatte. Die Täterin war besonnen genug gewesen, nach der Unterschlagung nicht ihre eigene Kontokarte und damit ihre Täter-Personalien in den Automaten zu stecken, sondern hatte sich aus dem Staub gemacht. Da der Automat aber videoüberwacht wird, landete ihr Foto in einem internen Blatt des Landeskriminalamtes und dadurch auf den Polizeirevieren, und als Sandra S. eines Tages eine Wache aufsuchte, weil sie ihren Personalausweis verloren hatte, glaubte der Beamte in ihr, jene unbekannte Täterin identifiziert zu haben. Der Richter aber stellte fest, dass zwar Frisur und Statur, nicht aber das Ohr übereinstimmt. Frau S. ist nun eine freigesprochene Frau und mehr denn je heilfroh, keine abstehenden Ohren zu haben. EE