Aufgeklärte Patientinnen

betr.: „Albtraum Spätabtreibung“, taz vom 18. 12. 08

Natürlich ist es schon lange überfällig, dass der Gesetzgeber Frauen, die abgetrieben haben, eine psychosoziale Betreuung zur Seite stellt und auch eine Krankschreibung möglich macht. Es ist aber unfair, hier der Ärzteschaft alle Schuld in die Schuhe zu schieben. Auch bei schwierigen Entscheidungen muss der Arzt von einem aufgeklärten Patienten ausgehen und sich dem gesellschaftlichen Wunsch beugen, eben nicht mehr Lebensbegleiter zu sein, sondern, wie auch oft von der taz so dargestellt, nur noch ein reiner Dienstleister sein zu müssen. Außerdem muss man auch bedenken, dass die Pränataldiagnostik von der Patientin auch gewollt sein muss, erst recht, wenn es sich wie in diesem Fall um eine genetische Untersuchung handelt, denn dann werden Proben entnommen und über das Risiko des Eingriffs mündlich wie schriftlich aufgeklärt. Es wird vom Arzt erwartet, die Patientin als aufgeklärt wahrzunehmen, aber die Patientin muss auch selbst dem nachkommen. Wenn ich wissen will, ob mein ungeborenes Kind eine genetische Auffälligkeit hat, dann muss ich auch überlegen, wie ich bei einem positiven Bescheid mit der Information umgehen will.

Die Pränataldiagnostik im Ganzen zu verurteilen, schießt über das Ziel hinaus. Denn eine nicht invasive Ultraschalluntersuchung, das sogenannte Organscreening in der 20 SSW, kann Defekte diagnostizieren, die schon im Mutterleib behandelt werden können. Oder es kann das Geburtsteam vorgewarnt werden, dass das neu geborene Kind einer speziellen Behandlung bedarf.

SILKE NAUMANN, Berlin