Arbeiten für Arbeit

Im Lachsbrötchen-Prozess sagt Gewerkschaftschef aus: Teilnahme an Demonstrationen war Öffentlichkeitsarbeit

In der so genannten Lachsbrötchenaffäre hat gestern der Hamburger DGB-Chef und SPD-Abgeordnete Erhard Pumm vor dem Amtsgericht ausgesagt. Er war Vorstand des „Vereins zur Betreuung von Arbeitslosen und Arbeitslosenhilfegruppen“. Dessen Geschäftsführer Helmuth D. wird beschuldigt, er habe ABM-Kräfte dem Vereinszweck zuwider an politischen Demonstrationen teilnehmen lassen.

Pumm sagte, entgegen manchen Behauptungen seien es keine SPD-Demonstrationen gewesen, sondern durchweg Aktionen, in denen auf die Situation Arbeitsloser aufmerksam gemacht worden sei. Und es sei ein Unterschied, ob daran ABM-Kräfte einer Baufirma oder eines Arbeitslosenvereines teilnehmen. Öffentlichkeitsarbeit sei eine wichtige Aufgabe gewesen.

Angesichts der Zunahme der Massenarbeitslosigkeit, so der DGB-Chef, hätten die Arbeitsloseninitiativen seit Mitte der neunziger Jahre verstärkt die Öffentlichkeit gesucht. Zielgruppe der Demonstrationen seien die Arbeitslosen selbst gewesen. Viele würden stark unter ihrer Situation leiden. Für die sei es eine wichtige Erfahrung, mit anderen Betroffenen gemeinsam auf die Straße zu gehen.

Die Richterin stößt sich vor allem daran, dass den ABM-Kräften für die Teilnehme an den Aktionen ein Zeitausgleich gewährt worden war. Angesichts des „sehr großen Engagements“ der Beschäftigten, sagte Pumm, hätte der Verein dem Vorwurf vorbeugen wollen, seine MitarbeiterInnen zu viel arbeiten zu lassen.

Der Prozess wird fortgesetzt.

ELKE SPANNER